Der Messstellenbetrieb ist ein zentraler Bestandteil der Energieversorgung und bildet die Grundlage für die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Verbrauchs- und Einspeisedaten. Insbesondere im Zuge der Energiewende, der Digitalisierung der Energiewirtschaft und des Smart-Meter-Rollouts gewinnt der Messstellenbetrieb zunehmend an Bedeutung. Die zuverlässige Erfassung von Messwerten ist nicht nur für die korrekte Abrechnung von Energieverbräuchen erforderlich, sondern auch für Netzsteuerung, Bilanzierung und die Integration erneuerbarer Energien. Kurz: der Messstellenbetreiber ist für Strom- und Gaszähler zuständig.
Aufgaben des Messstellenbetreibers
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Messstellenbetreibers gehören:
- Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen,
- Durchführung von Zählerwechseln und Eichwechseln,
- Erfassung, Plausibilisierung und Bereitstellung von Messwerten,
- Übermittlung der Messdaten an Netzbetreiber, Lieferanten und weitere Marktpartner,
- Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen.
Mit der Einführung intelligenter Messsysteme kommt zudem die sichere digitale Kommunikation von Messdaten hinzu.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Messstellenbetrieb wird insbesondere durch folgende Regelwerke bestimmt:
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG),
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie Mess- und Eichverordnung (MessEV),
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Diese Vorgaben definieren die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen für Messstellenbetreiber.
Die EHINGER ENERGIE als Messstellenbetreiber
Wir sind in unserem Stromnetzgebiet – also Kernstadt Ehingen + Berkach, Heufelden, Niederhofen, Pfraunstetten, Schwörzkirch, Blienshofen, Altheim, Hausen ob Allmendingen und Rißtissen der grundzuständige Messtellenbetreiber. Wir sind verpflichtet, den Einbau gesetzlich vorgeschriebener Messeinrichtungen durchzuführen.
Wie wird die Messeinrichtung berechnet?
Die Kosten für den Messstellenbetrieb richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und hängen von der Art der verbauten Messeinrichtung sowie den technischen Anforderungen der jeweiligen Messstelle ab.
Bei Standardanschlüssen werden die Kosten in der Regel als jährliches Messstellenbetriebsentgelt erhoben. Dieses umfasst unter anderem:
- Bereitstellung und Betrieb der Messeinrichtung,
- Einbau, Wartung und Austausch der Geräte,
- Messwerterfassung und Datenübermittlung,
- Abwicklung der Marktkommunikation.
Die Berechnung erfolgt je nach Messstellenbetreiber über den Stromvertrieb auf der Verbrauchsabrechnung oder direkt mit dem Kunden. Das Preisblatt der EHINGER ENERGIE finden Sie hier.
Individuelle Messkonzepte
Bei komplexeren Messstellen, beispielsweise in der Wohnungswirtschaft, bei Gewerbebetrieben oder bei Anlagen mit mehreren Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese ergeben sich aus dem erhöhten technischen und administrativen Aufwand sowie gegebenenfalls aus individuellen Vereinbarungen mit dem Messstellenbetreiber.
Einbau und Betrieb von moderner Messtechnik
Der Gesetzgeber hat alle Energieunternehmen zum Einbau und Betrieb von moderner Messtechnik im “Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende” verpflichtet. Anhand von Verbrauchsmengen ist geregelt, welche Kunden in welchem Zeitraum einen modernen Stromzähler erhalten.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach §37 Abs. 1 MsbG informiert die EHINGER ENERGIE GmbH & Co. KG über ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen in Bezug auf die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme*.
*Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die technische Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen nach §30 MsbG nicht gegeben.